Nutzungsvereinbarung


Die Vereinbarung zur Haus- und Benutzungsordnung der Niedermühle erhalten Sie hier als PDF Datei.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus der Vereinbarung:

Haus- und Benutzungsordnung und Nutzungsvereinbarung zur 
Überlassung der „Niedermühle“ 

  1. „Die Kulturinitiative Niedermühle Büren e. V.“ überlässt die Niedermühle zur Benutzung in dem Zustand, in welchem sie sich befindet. Der Nutzer ist verpflichtet, die Räume und Einrichtungsgegenstände jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsmäßige Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu prüfen. Der Nutzer erklärt sich nach Besichtigung ausdrücklich mit dem Zustand der Räumlichkeiten einverstanden. 
  2. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Verein oder Eigentümer durch seine Nutzung entstehen. Es ist nicht gestattet, Nägel, Schrauben, Klammern etc. in die Wände oder Holzbalken zu schlagen oder den Wandputz beschädigende Dinge anzuheften oder zu kleben. Nässepfützen auf den Holzfußböden sind sofort zu beseitigen. Thekenanlagen müssen auf eine PVC-Unterlage aufgebaut werden. Der Betrieb offener Feuerstätten innerhalb des Gebäudes ist streng untersagt. 
  3. Mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beschränkt sich die Haftung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
  4. Für die private Nutzung der Niedermühle welche, wenn nicht anders vereinbart, für 24 Std. vermietet ist, werden einschließlich Nebenkosten und Reinigung erhoben. (Stand: 01.09.19) 

    Erdgeschoss: 200,00 €
    Küche komplett 30,00 €
    Obergeschoss: 130,00 €
    nur Trauung 50,00 € 
    Dachgeschoss: 300,00 € 
    alle Geschosse: 500,00 € 

  5. Über die Höhe der Nutzungsvergütung für Veranstaltungen, die unmittelbar den Vereinszweck fördern, entscheidet der Vorstand im Einzelfall. 
  6. Der Nutzungsvertrag ist gültig, wenn er von beiden Vertragsparteien unterschrieben ist und, (soweit unter Ziffer 9) nichts anderes vereinbart ist, innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € auf das Konto des Vereins Sparkasse Paderborn IBAN: DE26 4765 0130 0050 1965 91 – BIC: WELADE3LXXX oder Volksbank Brilon-Büren-Salzkotten IBAN DE21 4726 1603 0136 4068 10 – GENODEEM1BUS geleistet worden ist. 
    Bei Nichtnutzung oder Rücktritt seitens des Nutzers verfällt dieser Betrag als Aufwendungsersatz. Der Restbetrag ist eine Woche vor Beginn Ihrer Veranstaltung fällig. 
  • Die Mühle ist auf Grund des Nichtraucherschutzgesetzes rauchfrei zu halten. 
  • Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, muss die Niedermühle am Tag nach der Veranstaltung/Feier spätestens bis 12:00 Uhr dem Mühlenwart oder seinem Vertreter von Deko befreit, aufgeräumt und besenrein übergeben sein.
  • Sämtlicher Müll ist vom Mieter zu entsorgen
  • Bei Verlust des Schlüssels wird dem Nutzer die Wiederbeschaffung der Schließanlage in Rechnung gestellt. 
  • Sachschäden und Beschädigungen sind umgehend zu melden. Die Haftung dafür liegt beim Nutzer.